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   FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2007 - 8 K 3091/04 B   

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https://dejure.org/2007,12883
FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2007 - 8 K 3091/04 B (https://dejure.org/2007,12883)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.08.2007 - 8 K 3091/04 B (https://dejure.org/2007,12883)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. August 2007 - 8 K 3091/04 B (https://dejure.org/2007,12883)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Änderung eines Steuerbescheides bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen; Ausschluss einer Änderung bei einem Verschulden des Steuerpflichtigen am nachträglichen Bekanntwerden einer Tatsache; Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit bei Verletzung der ...

  • Judicialis

    EStG § 21 Abs. 2; ; EStG a.F. § 52 Abs. 21 S. 2; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grobe Fahrlässigkeit bei Versteuerung eines Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung in Veranlagungszeiträumen nach Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grobe Fahrlässigkeit bei Versteuerung eines Nutzungswerts der eigengenutzten Wohnung in Veranlagungszeiträumen nach Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 660
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.07.2002 - XI R 17/01

    Nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2007 - 8 K 3091/04
    Nur wenn sich Unklarheiten oder Zweifelsfragen aufdrängen, ist das Finanzamt zum Tun verpflichtet (siehe auch: BFH, Urteil vom 3. Juli 2002 - XI R 17/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 137 [138], m.w.N.).
  • BFH, 12.07.2001 - VII R 68/00

    Neue Tatsachen und Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2007 - 8 K 3091/04
    Im Übrigen wäre nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes ein Anspruch auf Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO nur anzunehmen, wenn nur die Finanzbehörde die Unrichtigkeit des Steuerbescheids zu verantworten hat (ebenso für § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: BFH, Urteil vom 12. Juli 2001 - VII R 68/00, BFH/NV 2002, 84).
  • BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00

    Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.08.2007 - 8 K 3091/04
    Allerdings müssen auch die Erläuterungen für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig sein (vergleiche: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 23. Januar 2001 - XI R 42/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 194, 9, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2001, 379 [380]).
  • BFH, 10.07.2008 - IX R 4/08

    Zur Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO

    Das Finanzgericht (FG) führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 660, veröffentlichten Urteil zur Begründung aus, dem FA sei zwar die Tatsache, dass in den erklärten Mieteinnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Mietwert der eigengenutzten Wohnung sowie die entsprechenden anteiligen Werbungskosten enthalten gewesen seien, erst nachträglich bekannt geworden.
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